AKTUELLE NEWS
Das Vereinigte Königreich ist seit dem 01.02.2020 kein Mitglied der Europäischen Union mehr,
bleibt aber in dem Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion.
Die Übergangszeit kann theoretisch noch um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
In der Übergangszeit ergeben sich keine Änderungen in der Versandvorbereitung für Großbritannien,
Nordirland und die Isle of Man.
Über Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
(1) Wird die Erklärung auf der Rechnung durch einen ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so ist die
Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers an dieser Stelle einzutragen. Wird die Erklärung auf der
Rechnung nicht durch einen ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so können die Wörter in Klammern
weggelassen oder der Raum kann leergelassen werden.
(2) Der Ursprung der Waren ist anzugeben. Betrifft die Erklärung auf der Rechnung ganz oder teilweise Waren
mit Ursprung in Ceuta und Melilla, so bringt der Ausführer auf dem Papier, auf dem die Erklärung ausgefertigt
ist, deutlich sichtbar die Kurzbezeichnung CM an.
(3) Diese Angaben können entfallen, wenn sie in dem Papier selbst enthalten sind.
(4) In Fällen, in denen der Ausführer nicht unterzeichnen muss, entfällt auch der Name des Unterzeichners.
Newsticker
Nachhaltigkeit
„Hinterlasse die Umwelt so, wie du Sie selber vorfinden möchtest.“
Die Logistikbranche ist eine der mit Weltweit größte Co2 Verursacher. Hier sind die
Unternehmen gefordert, die richtigen Schritte einzuleiten. Jedoch müssen nicht nur Wege
gefunden werden, den Co2 Ausstoß mit Umwelt- und Klimaprojekten aufzuwiegen. Sondern
es müssen Lösungen gefunden werden, damit diese beim Transport erst gar nicht, oder nur
in geringen Mengen entstehen zu lassen. Auch als kleines Unternehmen fühlen wir uns
verpflichtet, mit all unseren Möglichkeiten, Wege vorzuzeigen und zu beschreiten um als
gutes Vorbild voran zu gehen.